Ulrike Bals

AGB

AGB | Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen von Ulrike Bals, „con-text ideenlabor“ 18.04.2016  | DOWNLOAD

§1. Gültigkeit

Dem Auftrag zwischen Ulrike Bals, „con-text ideenlabor“ (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) liegen diese Bedingungen zugrunde, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Sie werden durch Auftragserteilung stillschweigend anerkannt. Abweichende AGB des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers, andernfalls sind sie für den Auftragnehmer nicht verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. 

§2. Vertragsabschluss & Auftragsablauf

2.1. Angebote gelten nach Vereinbarung. Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Nach Auftragsbestätigung des Auftraggebers nimmt der Auftragnehmer die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt einen Entwurf. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail als Ansichts–PDF bevorzugt.

2.2. Nach Erhalt des Entwurfs hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen/Nachbesserungen (Anzahl der Korrektursteps laut Angebot) zu verlangen. Die Wünsche für einen Folgeentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten.

§3. Preise & Leistungen

3.1. Die Preise werden dem Auftraggeber auf Anfrage für den jeweiligen Auftrag konkret mitgeteilt. Sie verstehen sich als Endpreise für die vereinbarten Leistungen, ausgenommen Fremdkosten, und exklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Für alle Aufträge ab dem 01.01.2015 verstehen sich die Preise zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen wird. Die Preise umfassen die von Auftragnehmer erbrachten Leistungen einschließlich der Übertragung der Nutzungsrechte gemäß dem vereinbarten Auftrag. Enthalten sind, wenn nicht anders vereinbart, jeweils ein Korrekturstep. Jeder weitere Korrekturstep wird nach Absprache durchgeführt und dem Auftraggeber nach Vereinbarung berechnet. Darüber hinausgehende Leistungen wie z.B. Änderungen oder Erweiterungen des Briefings oder Mehraufwand durch Kundenkorrekturwünsche in der Reinzeichnungsphase sind gesondert ebenfalls nach Vereinbarung zu vergüten.

3.2. Fremdkosten sind nicht in den Preisen enthalten und vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Zu den Fremdkosten zählen Leistungen von Dritten, insbesondere Lizenzgebühren für die Nutzung von Bildern oder Templates, sowie Kosten für auf Wunsch des Kunden beauftragte Lektorate, Illustrationen, Fotografien und Scan-Kosten. Weiter sind Produktionskosten (Druckkosten, Proofs, Fotografen- oder Modelhonorare) sowie die Kosten für Material, Transport und Reisen nicht in den Preisen enthalten und ebenfalls gesondert zu vergüten. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ihm ein gesonderter Kostenvoranschlag über die Fremdkosten vorgelegt, sobald die gestalterische Planung des Projektes abgeschlossen ist.

3.3. Die Leistung erbringt der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Leistungsfristen. Soweit eine Mitwirkung des Auftraggebers notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen bevor bzw. wird unterbrochen, solange der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat.

§4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

4.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97ff. UrhG zu.

4.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.4. Die Nutzungsrechte überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den gelieferten Arbeitsergebnissen für die im Auftrag vereinbarten Nutzungszwecke in dem dort genannten inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt der Auftragnehmer ihm das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung und der öffentlichen Bereitstellung der ausgewählten Designs. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung der vom Auftragnehmer gelieferten Arbeitsergebnisse sowie deren Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer. Für eine solche erweiterte Nutzungsrechts-Einräumung ist eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Die Rechte an abgelehnten Designvorschlägen verbleiben vollständig beim Auftragnehmer.
Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung und ggf. angefallener Fremdkosten auf den Auftraggeber über.

§5. Vergütung

5.1. Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots vom Auftragnehmer. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

§6. Haftungsbeschränkungen

6.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet der Auftragnehmer bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§7. Stornierung

7.1. Bei Stornierung einer bestätigten Bestellung durch den Auftraggeber, kann der Auftragnehmer 20% der vereinbarten Vergütung als Ausgleich für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben hiervon unberührt.

 

IMPRESSUM

Ulrike Bals | con-text ideenlabor
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email: ubals[at]ideenlabor.design

www.ideenlabor.design.de

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